| Durchführung der Beantragung bzw. der Bewertung von Bauschutt-Deponien sowie Monodeponien, die für die Ablagerung von Produktionsabfällen aus Steine-Erden- Betrieben angelegt wurden, gemäß der Verodnung über Deponien und Langzeitlager und zur Änderung der Abfallablagerungsverordnung (Deponieverordnung - DepV) bzw. der Verodnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (Abfallablagerungsverordnung - AbfAblV).
Analoges gilt für Steine und Erden und Industrieminerale verarbeitende Betriebe (z.B. Ziegeleien, Naturwerksteinbetriebe, Kalk- und Gipswerke etc.).
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